Reinhaltung der Straßen und Gehwege

Damit Gehwege, Radwege und Straßen weiterhin sicher genutzt werden können, bittet die Gemeinde Kranzberg alle Grundstückseigentümer, den Bewuchs entlang ihrer Grundstücksgrenzen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden.

Im Ordnungsamt gehen immer wieder Hinweise und Beschwerden ein, dass überhängende Äste, zu breit oder zu hoch gewachsene Hecken sowie zugewachsene Gehwege die Sicht und die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Auch Straßenlampen und Verkehrsschilder dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

Welche Bereiche müssen freigehalten werden?

Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dabei sind insbesondere folgende Mindesthöhen zu beachten:

  • Über Gehwegen muss eine lichte Höhe von 2,50 Metern gewährleistet sein.
  • Über Fahrbahnen ist eine lichte Höhe von 4,50 Metern einzuhalten.
  • Hecken und Sträucher müssen an der Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden und dürfen nicht in Geh- oder Fahrbahnbereiche hineinwachsen.
  • Verkehrsschilder und Straßenlampen müssen jederzeit gut sichtbar und zugänglich bleiben.

Insbesondere bei Regen oder Schnee können Äste und Zweige zusätzlich nach unten gedrückt werden und dadurch Geh- und Fahrwege weiter einengen. Für Fußgänger, Radfahrer, Kinder und ältere Menschen können solche Hindernisse schnell zu gefährlichen Situationen führen. Der regelmäßige Rückschnitt ist Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer. 

Mit einem regelmäßigen Rückschnitt leisten Grundstückseigentümer einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und helfen gleichzeitig, vermeidbaren Verwaltungsaufwand durch Ortsbesichtigungen und anschließenden Schriftverkehr zu reduzieren.

Straßenreinigung nicht vergessen

Neben dem Rückschnitt von Pflanzen möchten wir außerdem an die regelmäßige Straßenreinigung vor dem eigenen Grundstück erinnern. Insbesondere ist das Laub und Unkraut von den Gehwegen zu entfernen. Auch die Säuberung der Entwässerungsrinne und die äußerliche Reinigung der Straßensinkkästen gehört zu Ihren Pflichten. Eine regelmäßige Pflege trägt dazu bei, dass öffentliche Verkehrsflächen sauber und sicher bleiben und die Funktionalität der Straßenentwässerung gewährleistet ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sicheren und gepflegten Ortsbild.

Gemeinde Kranzberg
Ordnungsamt