Sterbefall

Das Standesamt ist für die Beurkundung aller “Personenstandsfälle” zuständig. Dazu gehört auch die Registrierung des Endes des menschlichen Lebens.

Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut spätestens am dritten Tag an dem auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

In der Regel wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.
Das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, übernimmt die Anzeige des Sterbefalles und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.

Das Standesamt benachrichtigt bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.