Ausstellung von Urkunden

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse (Geburt, Heirat oder Tod) urkundlich nachgewiesen werden. Dazu benötigen Sie oftmals eine aktuell ausgestellte Urkunde.

Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsbuch (Geburten-, Ehe- und Sterberegister) ist immer der tatsächliche “Ort des Geschehens”.
Ist dieser also nicht Kranzberg, Hohenbercha, Wippenhausen oder Gremertshausen, so müssen Sie sich bitte an das entsprechend zuständige Standesamt wenden.

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Ausstellung von Personenstandsurkunden und die Erteilung von Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen auf Antrag verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

Urkunden aus dem Geburtenregister

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Urkunden aus dem Eheregister

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Urkunden aus dem Sterberegister

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