Eheschließung im Ausland
Falls Sie sich entschieden haben im Ausland den Bund fürs Leben zu schließen, stehen wir Ihnen auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Der Hochzeitstourismus kennt keine Grenzen mehr. Sie können in fast jedem Staat der Erde heiraten.
Wichtig ist jedoch, dass diese Eheschließung später auch in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird.
Grundsätzlich wird jede Eheschließung anerkannt, wenn sie in der dort üblichen Art und Weise (der sogenannten Ortsform) geschlossen wurde. In den meisten europäischen Staaten benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt Ihres Wohnortes ausstellt. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung zur Eheschließung. Viele andere Staaten begnügen sich aber auch mit der Vorlage Ihres Reisepasses – dies ist zum Beispiel in Las Vegas der Fall.
Einen guten Überblick bietet hier die Website des Bundesverwaltungsamts in Köln (Suchkriterium „Deutsche heiraten im Ausland“)
Die Anschrift lautet:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln