Eheschließung im Ausland

Eheschließung im Ausland

Falls Sie sich entschieden haben im Ausland den Bund fürs Leben zu schließen, stehen wir Ihnen auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Der Hochzeitstourismus kennt keine Grenzen mehr. Sie können in fast jedem Staat der Erde heiraten.

Wichtig ist jedoch, dass diese Eheschließung später auch in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird.

Grundsätzlich wird jede Eheschließung anerkannt, wenn sie in der dort üblichen Art und Weise (der sogenannten Ortsform) geschlossen wurde. In den meisten europäischen Staaten benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt Ihres Wohnortes ausstellt. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung zur Eheschließung. Viele andere Staaten begnügen sich aber auch mit der Vorlage Ihres Reisepasses – dies ist zum Beispiel in Las Vegas der Fall.

Einen guten Überblick bietet hier die Website des Bundesverwaltungsamts in Köln (Suchkriterium „Deutsche heiraten im Ausland“)

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auswanderer_Auslandstaetige/_documents/Heirat_kachel.html

Die Anschrift lautet:

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

 

 

Bitte beachten Sie, dass eine ausländische Eheurkunde in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres gilt. In der Regel ist eine weitere Beglaubigung durch Anbringung einer Apostille auf der Urkunde durch die ausländische Behörde oder die Legalisierung der Urkunde durch die deutsche Auslandsvertretung erforderlich. Auch zu diesem Bereich finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes Informationen. Selbstverständlich können auch wir Ihnen sagen, welchen formalen Vorschriften eine ausländische Heiratsurkunde genügen muss, damit sie in Deutschland anerkannt wird.

Zur Namensführung nach einer Eheschließung im Ausland ist zu beachten, dass in aller Regel im Ausland keine, nach deutschem Recht erforderliche, Namenserklärung abgegeben werden kann. Sie führen also auch nach der Eheschließung Ihre Namen weiter. Falls Sie nach der Hochzeit einen gemeinsamen Familiennamen führen wollen, müssen Sie die erforderliche Namenserklärung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes nachholen.

Welche Unterlagen Sie für die persönliche Abgabe einer Namenserklärung beim Standesamt vorlegen müssen, teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit. Bitte legen Sie in jedem Fall die Original-Eheurkunde, zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen inländischen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer oder einer mehrsprachigen Eheurkunde bei uns vor.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, sich gleich nach der Eheschließung, gegebenenfalls bei Ihrer neuen Wohnortgemeinde anzumelden sowie Ihre Steuermerkmale beim Finanzamt berichtigen zu lassen.

Falls sich durch die Eheschließung Ihr Familienname geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen.

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