Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim zuständigen Wohnsitzstandesamt entgegengenommen. Die Austrittserklärung wird dabei vom Standesbeamten beurkundet und ist daher grundsätzlich persönlich zu erklären.
Soll die Erklärung durch einen Vertreter abgegeben werden, so muss dieser dafür eine schriftliche Vollmacht des Austrittswilligen vorlegen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der notariellen Beglaubigung. Für die Beurkundung des Kirchenaustritts ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Verwaltungskosten für den Kirchenaustritt belaufen sich auf 35,00 €.
Im Anschluss an die Beurkundung wird das Kirchensteueramt, Finanzamt und das zuständige Einwohnermeldeamt über den Kirchenaustritt informiert.