Eheschließung

Eheschließung

Wir freuen uns, dass Sie den “Bund für das Leben” schließen möchten.

Ihr Fahrplan zur Eheschließung

Beachten Sie jedoch bitte, dass für Fragen zur Eheschließung grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes der zuständige Ansprechpartner für Sie ist.

Vor der Eheschließung durch den Standesbeamten sind noch einige Schritte zu beachten:

Welche Unterlagen müssen Sie besorgen?

Folgende Unterlagen, sind erforderlich, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten sowie volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt
  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. (erhalten Sie im Einwohnermeldeamt)
  • Falls die Verlobten gemeinsame Kinder haben:
    Geburtsurkunde der Kinder, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind.
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidung oder Tod); diese erhalten Sie beim Eheschließungsstandesamt der vorangegangenen Ehe

Hier ist eine Nachfrage beim Standesamt in jedem Fall erforderlich.

Falls einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sind in der Regel zusätzliche Dokumente, wie etwa ein Ehefähigkeitszeugnis, erforderlich.

Teilweise muss das Oberlandesgericht auch eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen. Wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie konkret vorlegen müssen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung zur Eheschließung bei uns, welche Dokumente für Sie persönlich notwendig sind.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung zur Eheschließung bei uns, welche Dokumente für Sie persönlich notwendig sind.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden) durch neu ausgestellte Urkunden – nicht älter als sechs Monate – nachweisen müssen.

Nachdem Sie die erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu unbedingt vorab telefonisch einen Termin und beachten Sie, dass dies ausschließlich beim Standesamt Ihres Wohnortes möglich ist.
Selbstverständlich können Sie die Ehe dann bei jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt in der Regel persönlich durch beide Verlobten. Falls einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht versteht, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich.
Die unverbindliche Vormerkung eines früheren Termins ist bei uns möglich.
Bei der Anmeldung der Eheschließung hat der Standesbeamte die Aufgabe, Ihre Unterlagen daraufhin zu prüfen, dass kein Ehehindernis vorliegt.
Weiterhin wird auch Ihre Erklärung zu der von Ihnen gewünschten Namensführung aufgenommen. Bitte bringen Sie ausreichend Zeit (ca. 40 Minuten) mit.

Mit der Eheschließung haben die Brautpaare die Möglichkeit, einen Familiennamen zu bestimmen.
Das seit dem 01.04.1994 geltende Namensrecht bietet dem Ehepaar verschiedene Möglichkeiten.
Grundsätzlich können die Ehegatten bei der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen (gemeinsamer Familienname) bestimmen. Diesen Namen erhalten auch die Kinder dieses Ehepaares.

Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich!

Der Partner, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wird, hat die Möglichkeit einen Doppelnamen zu führen, indem er seinen Geburtsnamen oder einen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen (Ehenamen aus einer vorangegangenen Ehe) dem Ehenamen voranstellt oder an diesen anfügt. Diese Erklärung kann widerrufen werden.

Die Ehegatten haben aber auch die Möglichkeit, keine Erklärung zu ihrem Familiennamen abzugeben. Dann behält jeder Partner seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung).

Bei der Geburt eines Kindes müssen die Eltern dann aber die Entscheidung treffen, ob das Kind sowie alle weiteren Kinder den Namen des Vaters oder den der Mutter tragen sollen.

Seit 12.02.2005 besteht neben den bisherigen Alternativen auch die Möglichkeit, dass die Ehegatten den aktuellen Familiennamen eines Ehegatten, welchen dieser aus einer früheren Ehe erworben hat, zum Ehenamen bestimmen können.

Falls einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist, hat das Brautpaar auch die Möglichkeit der Namenswahl nach dem betreffenden Heimatrecht.

Unser Ziel ist es, Ihren Hochzeitstag zu einem besonders schönen Ereignis für Sie zu machen.

Verzichten Sie bitte zum Wohle der Umwelt im und vor dem Standesamt, sowie auf öffentlichen Flächen auf das Werfen von Konfetti und Flitter. Auch das Streuen von Reis ist nicht gern gesehen. Eine schöne Alternative sind Seifenblasen oder Sternwerfer.

Unser Standesamt verfügt über 2 unterschiedliche Trauungszimmer. Im kleinen Raum haben bis zu 20 Gäste Platz, in unserem Sitzungssaal bis zu ca. 50 Gäste.

Kleines Trauungszimmer                                                                                                        Großes Trauungszimmer

Selbstverständlich können Sie während der Trauung nach Absprache mit dem Standesbeamten/ der Standesbeamtin fotografieren und filmen.

Ist kein Problem. Natürlich können Sie selbst für die musikalische Begleitung Ihrer Trauung sorgen.