Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das neue Jahr nimmt mit erfreulichen Themen Fahrt auf. Die Postpaketstation vor dem alten Kanzleigebäude ist in Betrieb und kann genutzt werden. Der Bankautomat im alten Kanzleigebäude wird bis zum Erscheinen vom Gemeindeblatt mit Scheinen bestückt sein und der Rezeptautomat von der Götz-Apotheke aus Petershausen wird demnächst ebenfalls aufgestellt.
Am erfreulichsten ist die Ankündigung, dass unser „Rauschecker“ in den nächsten Tagen die Türen wieder öffnet. Herzlichen Dank an die Familie Rauschecker und den neuen Pächtern, der Familie Grahle. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen!
Wir reden – vor allem in der Wahlwerbung – von fehlender Nahversorgung, Versorgungssicherheit, usw. Wir haben Geschäfte, Hofläden, Filialen und Handwerksbetriebe in unserem Gemeindegebiet. Es liegt an uns Verbrauchern, diese Geschäfte und Betriebe durch unseren Einkauf und unsere Aufträge zu unterstützen. Kein Betrieb kann auf Dauer überleben, wenn kein Erlös erzielt werden kann. Manche Bereiche sind nur noch personallos wirtschaftlich zu führen – sie sind aber trotzdem eine Bereicherung für unsere Gemeinde. Der online-Einkauf ist sicherlich bequem, fördert aber nicht unsere regionale Wirtschaft. Weltweit gedacht haben unsere Bauern bedenken, wenn durch das Mercosur-Abkommen mit Südamerika billige Lebensmittel nach Europa kommen und damit unsere Lebensmittel nicht mehr konkurrenzfähig sind. Es liegt aber an uns Verbrauchern, welche Produkte wir – von welcher Region – in unseren Einkaufswagen legen.
Nach der Pressemitteilung zu der gekürzten Förderung für die Pfarrkindergartenanbau durch die Reg. von Obb. gab es Mitteilungen in meinem E-Mail-Postfach, dass diese Kürzung nicht zu akzeptieren wäre und dass die Betreuungseinrichtung der Kirche von der Gemeinde übernommen werden soll. Sofern die Förderung nach m² abzüglich der bereits geförderten Fläche erfolgt, ist die Berechnung der Förderstelle korrekt. Die Berechnung einer Förderung ist unabhängig vom Betreiber einer Einrichtung. Die Eltern unserer Kinder im Pfarrkindergarten, unsere Verwaltung und viele Personen mehr sind der Meinung, dass der Pfarrkindergarten eine tolle Einrichtung ist. Wir sind dankbar für diese Einrichtung und werden sie nach unseren Möglichkeiten fördern und unterstützen. Dazu gehört auch, dass notwendige Räumlichkeiten für Inklusionsbetreuung und Personal vorgehalten werden.
Versorgungssicherheit mit Strom, Brennstoffen und Lebensmitteln wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht und erwartet. Ein Black-out – wie in Berlin vor einigen Wochen nach einem Anschlag – führt zu Ausnahmezuständen. Die Stadt Moosburg hat vor Wochen einen Black-out für einige Stunden simuliert, um Defizite für eine Notfallplanung zu minimieren. Versorgungslücken würden unseren Alltag sicherlich auf den Kopf stellen, sie würden sich aber mit gegenseitiger, nachbarschaftlicher Hilfe und Unterstützung lindern lassen. Ein Notfallplan einer Gemeinde kann sicherlich nur bei Notfällen unterstützen. Ein gewisse Selbstvorsorge muss man immer bedenken. In zwei Jahren werden voraussichtlich die derzeit geplanten und genehmigten Windräder westlich und nördlich von unserem Gemeindegebiet errichtet sein. Eine abgestimmte, gepufferte Einspeisung in das Stromnetz an unserem Umspannwerk in Kranzberg wird hier zu einer sichereren Versorgung beitragen.
Für die bevorstehende Kommunalwahl am 08. März sind die Gemeinden, Städte und Landkreise noch intensiv mit der Wahlvorbereitung beschäftigt. Ab Mitte Februar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt und anschließend können die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Nutzen Sie Ihr aktives Wahlrecht und unterstützen Sie Ihre Kandidatinnen und Kandidaten.
Unsere Baumaßnahmen werden in den kommenden Wochen ebenfalls fortgesetzt.
Am Bauhof wird die Heizung auf die neue Hackschnitzelanlage umgebaut und die Lagerflächen für die Hackschnitzel werden geschaffen.
Für den Neubau der Ganztagesbetreuungsräume an der Schule wurden weitere Gewerke mit erfreulichen Ausschreibungsergebnissen vergeben. In technischen Bietergesprächen mit den künftigen Auftragnehmern werden noch Details abgestimmt, um Unklarheiten vor Baubeginn auszuräumen.
Für kurze Zeit wird der Feldweg von der Kirchbergsiedlung bis zur Pestsäule wieder gesperrt, bis die Firma Swietelsky die Straßensanierung in der Kirchbergstraße voraussichtlich im März und im April fortsetzt – bitte beachten Sie diese Sperre.
Die Baumaßnahme am Pfarrkindergarten wird in den Sommerferien starten und soll in 2027 abgeschlossen werden.
Ein Spruch von Marc Aurel lautet:
„Der Mensch, der in sich selbst ruht,
wird von äußeren Dingen nicht beeinflusst.“
Wenn man täglich die Nachrichten über die Ukraine, über Venezuela, Grönland und andere Länder der Welt verfolgt und nicht nachdenklich wird, muss schon sehr große Ruhe in sich haben.
Ich wünsche Ihnen für den Faschingsausklang und die Ferien viel Vergnügen und gute Erholung.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Hermann Hammerl
Erster Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 13.01.2026
Erweiterung der Grundschule für die Ganztagesbetreuung – Vorstellung vom Material- und Innenraumkonzept
Im Rahmen der geplanten Erweiterung der Grundschule zur Einrichtung einer Ganztagesbetreuung wurden Planer und Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, die Thematik der vorgesehenen Bodenbeläge vertieft darzustellen und bei vergleichbaren Nutzungen aufzuzeigen. Dieser Auftrag wurde zwischenzeitlich aufgegriffen, weiterbearbeitet und wird im Rahmen der Sitzung durch den Planer, Herrn Dantele, vorgestellt.
Ergänzend hierzu hat die Verwaltung erneut Rücksprache mit den künftigen Nutzern der Räumlichkeiten, insbesondere mit der Schulleitung der Grundschule sowie der Leitung der Kindertageseinrichtung, gehalten. Auf Basis der bisherigen Planung wurden von pädagogischer Seite weitere Anregungen und Vorschläge eingebracht. Diese betreffen vor allem Aspekte der Aufenthaltsqualität und der täglichen Nutzung im Ganztagesbetrieb. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind teilweise mit Mehrkosten verbunden, versprechen jedoch einen funktionalen und pädagogischen Mehrwert für den zukünftigen Betrieb.
Die Änderungen lassen sich wie folgt darstellen:
Erdgeschoss:
- Regalsystem im Flur vor Bewegungsraum mit Möglichkeit zur Ablage der Trinkflaschen
1. Obergeschoss:
- Möglichkeit zur räumlichen Trennung des Speisesaals: Vorhaltung einer Vorhangschiene
2. Obergeschoss:
- Küche und Spülbecken im Gruppennebenraum OG2
- Möglichkeit zur Abtrennung des Ruhe-/Spielbereichs durch einen Vorhang
3. Obergeschoss
- „Lernwaben“ zum Rückzug der Schüler im Ruhe-/Spielbereich
-> Mehrkosten von ca. 22.690 € netto / 27.000 € brutto (ohne Nebenkosten)
Vor dem Hintergrund, dass Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern ab dem Schuljahr 2026/2027 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder im Zeitraum von 8:00 bis 16:00 Uhr an fünf Tagen je Woche – und das auch in den Ferien mit max. 20 Schließtagen je Jahr – haben, war und ist es Ziel des Gemeinderats, eine hochwertige, nachhaltige und kindgerechte Betreuungsumgebung zu schaffen. Die getroffenen Planungsüberlegungen orientieren sich daher nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch an Qualität, Langlebigkeit und Nutzungsanforderungen im Ganztag.
Neben der Innenraumgestaltung kommt im weiteren Planungsverlauf auch der Fassadengestaltung eine besondere Bedeutung zu.
Die dargestellten Punkte dienen als Grundlage für die weitere Beratung und Entscheidungsfindung im Gemeinderat. Herr Dantele von der Arbeitsgemeinschaft (ArGe) f64+dantele stellt den weiteren Planungsstand im Rahmen der Sitzung mit einer Powerpoint-Präsentation vor.
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen von Schulleitung/Kita-Leitung für nachfolgende Objekte zu und bewilligt die Mehrkosten:
- für den Einbau von „Lernwaben“ für das 3. OG
- Errichtung einer Küche im Gruppennebenraum im 2. OG
- vorsorglichen Errichtung einer Vorhangschiene im Speisesaal zur ggf. mobilen Abtrennung des Raumes
- vorsorglichen Errichtung einer Vorhangschiene zur ggf. mobilen Abtrennung der Ruhezone im 2. OG
- vorsorgliche Errichtung einer Vorhangschiene zur ggf. mobilen Abtrennung der Ruhezone im 3. OG.
Der Gemeinderat befürwortet einen Holzparkettboden im Großteil des Anbaus, mit Ausnahme der Sanitäranlagen und des Küchenbereichs. Für den Bewegungsraum gibt es keine abschließende, zufriedenstellende Lösung, daher soll Herr Dantele dies für die nächste Sitzung nochmals aufbereiten und vorstellen.
Aufhebung vom Bebauungsplan Thalhausen Nord-West – Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 die Aufhebung des Bebauungsplans „Thalhausen Nord-West“ einschließlich seiner 1. und 2. Änderung beschlossen und die Begründung in der Fassung vom 11.11.2025 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt den Aufhebungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben und die Auslegung vorzubereiten.
Die Auslegung fand im Zeitraum vom 13.11.2025 bis 15.12.2025 statt und wurde mit Aufhebungsbeschluss ortsüblich bekanntgegeben.
Die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und der Öffentlichkeit waren zu behandeln:
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Von 16 TöB wurden ebenfalls keine Stellungnahmen abgegeben.
Von 12 TöB wurde zurückgemeldet, dass sie keine Einwände haben.
Von 4 TöB wurden Stellungnahmen abgegeben, die alle abgewogen werden konnten. Änderungen waren dadurch nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung den Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst.
Es liegen keine Einwände oder Anregungen gegen die Planung vor.
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Satzung in der Fassung vom 15.12.2025. Die Aufhebung des Bebauungsplans „Thalhausen Nord-West“ einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird mit Satzung in der Fassung vom 15.12.2025 samt Begründung in der Fassung vom 11.11.2025 als Satzung beschlossen. Mit öffentlicher Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzugeben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ behandelt und beschlossen. Befürwortet wurde der Beginn noch im selben Jahr. Die Verwaltung wurde für die Angebotseinholung beauftragt und der Erste Bürgermeister erhielt die Ermächtigung das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.
Zwischenzeitlich wurde das Förderprogramm aufgrund der erschwerten Haushaltslage des Bundes gestoppt. Hierzu wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.12.2023 informiert.
Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dadurch sind rechtliche Grundlagen für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland geschaffen. Es wurden Fristen für die Erstellung der Wärme-planung festgesetzt, welche sich nach den Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeindegebiete staffeln. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ist die kommunale Wärmeplanung ebenso verpflichtend, jedoch besteht hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028 und die Maßnahme kann in einem vereinfachten Verfahren mit reduzierten Anforderungen erfolgen.
Der Förderantrag für die Gemeinde Kranzberg wurde von der Kämmerei bereits im 19. Oktober 2025 gestellt. Es ist mit einer Gesamtfördersumme von 41.000 € zu rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale. Zu Beginn und zum Ende der Planung erhält die Gemeinde jeweils 20.500 €.
Aufgrund der Komplexität, soll die Kommunale Wärmeplanung durch ein externes Büro erfolgen.
Um mit der Planung zeitnah zu beginnen und zum Fristende die Wärmeplanung erfolgreich abzuschließen, soll nun die Angebotseinholung und spätere Auftragsvergabe in einer der kommenden GR-Sitzungen erfolgen.
Der Gemeinderat vertagt diesen Tagesordnungspunkt in die Amtszeit des neuen Gemeinderats ab Mai 2026!
Bekanntgabe – Baukostenzuschuss für den Pfarrkindergarten St. Pantaleon
In der Sitzung vom 02.12.2025 unter TOP 2 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Fördersumme der Regierung von Oberbayern für den Anbau am Pfarrkindergarten St. Pantaleon nur bei 108.000 € beträgt, da lediglich 207.747 € als förderfähige Kosten anerkannt werden. Dies hat zur Folge, dass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf 485.839 € erhöht.
Der Gemeinderat hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der erhöhten Kostenübernahme wie vorgetragen unter der Auflage zu, dass die Verwaltung nochmals auf die Regierung bzgl. der geringen zuwendungsfähigen Kosten zugeht und nachverhandelt.
Mit Schreiben vom 11.12.2025 haben wir auf unsere Nachfrage folgende Mitteilung von der Regierung erhalten:
Die Kosten für die Umbauarbeiten im Bestand werden in Höhe von 100.475 € als zuwendungsfähig anerkannt (KG 300, 400 und 700 als Pauschale).
Für den Kindergarten mit 75 Plätzen ergibt sich eine Programmfläche von 426,00 m². Die Bestandsfläche beträgt bereits 411,02 m². Demnach kann von der Erweiterung nur noch eine Fläche von 14,98 m² als offener Erweiterungsbedarf anerkannt werden.
Diese 14,98 m² multipliziert mit dem Kostenrichtwert (7.161 €/m²) ergibt die Kostenpauschale i. H. von 107.272 €.
Die Gemeinderatsmitglieder können die geringe Förderung weiter nicht nachvollziehen und bitten um nähere Aufklärung. Frau Schmid schlägt den Gemeinderäten vor, als Gremium gemeinsam einen Brief an die ROB zu richten. Es gibt für diese Förderung einfach Kostenrichtwerte entsprechend der notwendigen m² und daran kann aus Sicht der Verwaltung leider nichts geändert werden. Der Gemeinderat bittet dennoch, die Bestandsgrundlagen nochmals zu überprüfen und auch explizit nachzusehen. Ferner wird darum gebeten, dass der Architekt diesen doch äußerst teuren Umbau im Gemeinderat erklärt.
Bekanntgabe – Gemeindedaten 2025 vom Regionalen Planungsverband
Der Regionale Planungsverband hat die Gemeindedaten 2025 (Datengrundlage 2024) veröffentlicht. Die Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden: www.pv-muenchen.de/gemeindedaten
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