Am Dienstag, den 21. Juli 2026 findet ab 10.00 Uhr die alljährliche Kontrolle der Standfestigkeit der Grabsteine auf den gemeindlichen Friedhöfen in Kranzberg und Thalhausen statt.
Diese Kontrolle ist auf Grund eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes erforderlich.
Nach § 20 der Friedhofssatzung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Unterhaltung des Grabmals verantwortlich.
Sollte daher bei der Überprüfung durch die Gemeinde ein nicht mehr standfester Grabstein festgestellt werden, so wird die für das Grab verantwortliche Person schriftlich aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.
Nutzungsberechtigte von Grabstätten können gerne an dieser Überprüfung teilnehmen.