Das Landratsamt Freising teil mit, dass ab 01.01.2026 keine Abgabemöglichkeit mehr von Restabfällen an den Wertstoffhöfen besteht.
Die kommunale Abfallwirtschaft weist explizit darauf hin, dass dies rechtliche Gründe hat.

Grundstückseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Immobilien im Landkreis Freising mit kommunalen Restmüllbehältern in einer ausreichenden Anzahl und Größe ausgestattet sind.
Die gewählten Tonnen müssen geeignet sein, regelmäßig am Grundstück anfallende Abfallmengen aufzunehmen zuzüglich einer Reservekapazität, so dass die Deckel der Behälter stets geschlossen gehalten werden können. Bei vorübergehend mehr Restabfällen sind nach der Abfallwirtschaftssatzung die in gemeindlichen Bürgerämtern erhältlichen 70 l Restmüllsäcke (5,00 €) zu nutzen.

Bei einmalig größeren Mengen an Restmüll sind jene Abfälle an der Umladestation des Landkreises am Standort der Firma Wurzer in Eitting gegen Abfallgebühren selbst abzuliefern.

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