Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Schneefall zum Ende der Faschingsferien hat zu wunderschönen Winterlandschaften geführt, die man heutzutage vielleicht auch mit KI generierten Fotos erzeugen kann. Echt ist aber nur das Original. Für Kinder gab es wieder einmal die Möglichkeit, Schneemänner (oder -frauen) zu bauen oder eine Rutschpartie mit dem Schlitten zu unternehmen.
Am 8. März finden die Kommunalwahlen statt. Herzlichen Dank allen Personen, die die Wahl vorbereiten, die sich als Kandidatin und Kandidat zur Wahl gestellt haben oder die sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Gehen Sie zur Wahl oder nehmen Sie an der Briefwahl teil! Auch Ihre Stimmen tragen zur Zusammensetzung der kommunalen Gremien bei. Die Wahlplakate und Bauzaunfolien haben nach der Wahl ihren Dienst erfüllt. Für eine künftige, alternative, zentrierte Plakatierung müsste ein bestehender Gemeinderatsbeschluss geändert werden.
Die Haushaltsplanung 2026, die vom Finanzausschuss am 24. Februar in öffentlicher Sitzung vorberaten und am 24. März vom Gemeinderat beschlossen wird, sieht finanziell positiv aus. In der Planung werden für 2026 keine neuen Schulden aufgenommen und die Ausgaben sind durch die Einnahmen und die evtl. notwendigen Rücklagen abgesichert.
Unsere Baumaßnahme „Neubau der Ganztagesbetreuungsräume“ wird in den kommenden Wochen wieder sichtbar, wenn die Firma Kollmannsberger den Unterbau für das künftige Gebäude und die Grundleitungen herstellt. Die laufenden Planungen werden in wöchentlichen Jourfix-Besprechungen von den Projektanten und Planern mit dem Bauherrn abgestimmt.
Am Bauhof hat die neue Hackschnitzelheizung zwischenzeitlich den Betrieb aufgenommen.
Die Firma Swietelsky hat mitgeteilt, dass die Straßensanierung u. a. in der Kirchbergstraße erst Mitte Mai startet. Es muss dann für ca. zwei Monate mit
Behinderungen bzw. Umleitungen gerechnet werden.
Planerisch werden die Baumaßnahmen am Pfarrkindergarten, der geförderte Breitbandausbau, die Kanalsanierung BA 5 – 7, die Zufluss-Steuerung zur Kläranlage, Sanierung von Abwasserpumpstationen, Stromtrassen zu Einspeisepunkten, der Hochwasserschutz und viele weitere Projekte auf den Weg gebracht oder bereits begleitet.
Die Planungen für die Segnung und die Feier zum Abschluss der Neugestaltung vom Kirchenvorplatz am 19. April sind ebenfalls auf einem guten Weg. Ich freue mich, dass sich alle Anlieger wie Pfarrei, Bücherei, Musikschule, Heimatmuseum, Krieger- und Soldatenverein, Bank, Post, Apotheke, usw. an der Feier beteiligen. Ich freue mich auch auf die eingereichten Bilder von unserem Nachwuchs. Bei der archäologischen Begleitung der Baumaßnahme wurden Funde gesichert und archiviert. Diese Stücke können wir vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anfordern und in unserem Heimatmuseum ausstellen.
Die Einspeisung von Strom aus Windenergieanlagen (WEA) und größeren PV-Anlagen führt durch die fehlende Planbarkeit der Energieträger zu Schwankungen im Netz. Dass hier Handlungsbedarfe bzgl. Pufferung, Netzausbau und Steuerungen gefordert sind, ist auch in der Politik angekommen. Statt Dissonanzen bei diesem Thema würde ich mir von der Politik gemeinsame Lösungen wünschen. Wir Gemeinden sollen uns Gedanken über die Erreichbarkeit bei Blackout und über Leuchttürme machen. Sinnvoller wäre, dass sich Alle gemeinsame Gedanken zur Grundlastabdeckung machen.
Ich lade Sie auch herzlich zur Aktion „Saubere Landschaft“ am 21. März ein. Ein wacher Blick in die Landschaft in der Zwischenzeit führt vielleicht zur Bergung einiger „Schätze“.
Ein Spruch von Lucy Maud Montgomery lautet:
„Man ist nie zu alt zum Träumen
und Träume werden niemals alt.“
Ich wünsche Ihnen für die kommenden Wochen und den Frühlingsbeginn eine erfolgreiche Zeit, vor allem Gesundheit und schöne Träume – und – Ende März beginnen ja bereits wieder die Osterferien.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Hermann Hammerl
Erster Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 10.02.2026
Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung vom Kindergarten „St. Pantaleon“
Für die geplante Erweiterung vom Pfarrkindergarten wurde der offizielle Bauantrag vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Planung zugestimmt. Mit der Baumaßnahme werden Räume für die Inklusionsbetreuung und ein Personalraum neu geschaffen sowie Umbaumaßnahmen im Bestand vorgenommen. Die Baugenehmigung erteilt das staatliche Bauamt vom Landratsamt.
Satzungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Giesenbach Süd“
Nachdem keine Einwände mehr vorliegen und formell der Abwägungsbeschluss gefasst wurde, kann nun auch der Satzungsbeschluss zum Planentwurf mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.07.2025 gefasst werden. Die vom Planungsbüro Eichenseher aus Pfaffenhofen/Ilm erstellte Einbeziehungssatzung „Giesenbach Süd“ in der Fassung vom 01.07.2025 samt Begründung in der Fassung vom 01.07.2025 wird vom Gemeinderat Kranzberg als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekanntzugeben. Mit Bekanntmachung wird die Satzung rechtskräftig.
Interkommunale Zusammenarbeit für den Glasfaserausbau
Die Gemeinde Kranzberg hat sich gemeinsam mit fünf weiteren Gemeinden des Landkreises im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit dazu entschlossen, auch die bislang nicht versorgten Gemeindegebiete mit Glasfaser zu erschließen und hierfür das Bundesförderprogramm nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 in Anspruch zu nehmen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit werden in einer Zweckvereinbarung geregelt.
Im Zeitraum vom 23.05.2025 bis 18.07.2025 wurde im Rahmen des Bundesförderverfahrens ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dieses ergab, dass von insgesamt 1.494 Adressen im Gemeindegebiet
- 782 Adressen bereits mit Glasfaser bzw. HFC (Hybrid Fiber Coax) versorgt sind,
- 35 Adressen durch die Telekom eigenwirtschaftlich mit Glasfaser erschlossen werden und
- 677 Adressen unterversorgt sind und im Rahmen des Förderprogramms ausgebaut
werden sollen.
Für den geförderten Breitbandausbau in der Gemeinde Kranzberg im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 wird eine Kostenobergrenze von 5,7 Mio. € festgelegt. Diese gilt als maximale Wirtschaftlichkeitslücke, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt wird. Bei Ausschöpfung dieser Obergrenze beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 570.000 €.
Die geplanten Fördersätze liegen bei 50% vom Bund und 40 % vom Land.
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