Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich hoffe, Sie konnten die Ferien und den Urlaub genießen und sind nun mit Elan und frischer Kraft in Schule und im Beruf gestartet.
Von der Musikschule Ampertal wurde Frau Karin Schlagintweit nach ihrer 35-jährigen Tätigkeit als Leitung feierlich verabschiedet. Ihr Einsatz und ihre Bemühungen für die Musikschule Ampertal wurden in einer Feierstunde mit zahlreichen Gästen gewürdigt. Zahlreiche Musikstücke wurden zwischen den Reden zum Besten gegeben. Mit einer neuen Vorstandschaft und der neuen Leiterin Frau Katharina Hintermeier startet das Lehrerteam ins neue Musikschuljahr.
In der Freisprechungsfeier der Kreishandwerkerschaft Anfang September wurden eine Vielzahl von Auszubildenden handwerklicher Berufe zu Gesellen „freigesprochen“ und haben damit vorerst ihre Ausbildung abgeschlossen.
Lebenslanges Lernen ist auch bei diesen Berufen angesagt. Durch unser offenes Bildungssystem sind auch alle Möglichkeiten für eine Fortbildung gegeben.
Der eintägige Betriebsausflug der Gemeinde, der alle zwei Jahre stattfindet, führte uns heuer in die schöne Bischofsstadt Bamberg. Tourismus wird in Bamberg großgeschrieben. Die schönen alten Häuser, enge Gassen und eine Reihe an gastronomischen Angeboten ließen uns die Zeit kurzweilig erscheinen.
Ein Ausflug in die Landeshauptstadt von Thüringen, Erfurt, ist ebenso sehenswert wie Bamberg. Mit unserem Mehrgenerationenhaus (MHG) wurden wir vom Bund-Deutscher-Architekten (BDA) zur Verleihung vom BDA-Architekturpreis-2025 eingeladen. Unser MGH schaffte es in die SHORTLIST – eine Urkunde für eines von 21 ausgewählten Projekten in Deutschland. Den NIKE-2025-Siegerpreis für Wohnen bekam eine Wohnanlage der Johanniter-Unfallhilfe mit 100 Wohneinheiten und einigen Sozialräumen in Erfurt selbst.
Unsere Baumaßnahmen in der Gemeinde liegen gut im Zeitplan. Die Firma Geiger hat die Sanierung der Kanalleitungen vom Bauabschnitt IV abgeschlossen. Mit Kamerabefahrungen werden die Maßnahmen geprüft und dann abgerechnet. Die Neugestaltung vom Kirchenvorplatz wird von den Firmen Schelle und Gaissmeier weiter vorangebracht. Der „Platzcharakter“ nimmt mit der Pflasterung zunehmend Gestalt an. Zu Fuß kann man den Baufortschritt am besten bestaunen.
Die Firma Swietelsky wird im Oktober im Wertstoffhofgelände und in weiteren kleineren Maßnahmen aktiv. Nach der Winterpause wird sie die Kirchbergstraße vom Pfarrhof bis zum Kindergartenabzweig erneuern.
An unserer künftigen Baustelle für die Erweiterung Grundschule Kranzberg (EGSK) wird ab Anfang Oktober der Bauzaun errichtet und von der Firma Röde Recycling wird die Baustellenzufahrt und der Hangverbau ausgeführt. Zum Start werden wir am 01. Oktober den Baubeginn mit einem „Spatenstich“ starten und interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die Baumaßnahme in der Turnhalle der Grundschule informieren lassen.
Allershausen war im letzten Jahr durch Starkregen und damit dem Hochwasser der Glonn stark betroffen. Am 25. Oktober findet aus diesem Grund in der Ampertalhalle Allershausen ein Hochwassertag mit sehr vielen Informationen zum Hochwasserschutz statt. Das Wasserwirtschaftsamt und Firmen geben dabei Tipps zum Thema Hochwasser.
Viele Kinder und junge Mitbürgerinnen und Mitbürger erleben in diesen Tagen neue Herausforderungen in Krippe, Kindergarten, Schule, Ausbildung, Studium und Beruf. Ich wünsche ihnen, dass sie diese Herausforderungen meistern, dass diese neuen Aufgaben meist mit Freude bewältigt werden können und dass sie sich gut im neuen Umfeld einfinden.
Ich wünsche uns allen, dass wir trotz allem Irrsinn und der Kriege auf der Welt unseren eigenen Weg beibehalten und mit Zuversicht in die Zukunft schauen.
Ein Spruch von Guy de Maupassant lautet:
„Wie lässt sich das Leben doch genießen,
wenn man es versteht“.
Kleine Ereignisse, gutes Essen oder schöne Augenblicke können uns an diesen Spruch erinnern.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Hermann Hammerl
Erster Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Erweiterung Grundschule Kranzberg (EGSK) für die Ganztagesbetreuung
In der GR-Sitzung vom 01.07.2025 wurden einige Grundsatzentscheidungen im Bereich Gebäudekonstruktion, PV-Anlage und energetischer Standard getroffen.
Die Planungsbüros haben diese Punkte nun eingearbeitet. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung erfolgt im weiteren Verlauf die Vorstellung der bisherigen Entwurfsplanung mit den Punkten, die für die weitere Bearbeitung und die Einreichung des Bauantrags besonders von Bedeutung sind:
- Objektplanung Architektur
- Statisches Konzept
- Techn. Ausrüstung HLS (Heizung-Lüftung-Sanitär)
- Techn. Ausrüstung ELT (Elektrotechnik)
- Freianlagenplanung
Herr Meusburger vom Büro f64-Architekten stellt die aktuellen Kosten vor und erläutert, dass man in der Kostenschätzung liegt (netto):
Kostenberechnung 24.07.2025 7.354.686,42 €
Kostenberechnung 24.04.2025 7.188.350,29 €
Die Kosten werden nun im weiteren Verlauf noch nachgeschärft. Im September können bereits die Ergebnisse der Spezialtiefbausubmission vorgelegt werden.
Erfreulicherweise ging bereits am 10.07.2025 die schulaufsichtliche Genehmigung der Regierung von Oberbayern ein. Auch ein erster Austausch mit der Förderbehörde (diese beginnt mit der Sachbearbeitung erst bei Eingang der schulaufsichtlichen Genehmigung) lässt eine vielversprechende Förderung in Höhe von ca. 3,2 Mio. € erwarten.
Folgende Punkte sind in der nächsten Zeit noch zu bearbeiten:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung: zur Einhaltung der notwendigen Zielwerte für die Raumlufthygiene: Erstellung eines Lüftungskonzeptes durch eine Fachperson für Arbeitssicherheit
- Einreichung des Bauantrags: Mitte August 2025
- Sickerversuch: Durchführung im Zuge der Aushubmaßnahmen Verbau (Oktober)
- Entwicklung der Innenausstattung: im Hinblick auf die zu erwartende Fördersumme Ausstattungspauschale
- Entwicklung des Farb- und Materialkonzeptes Innenräume
- Aufstellungsfläche Wärmepumpe und Dachform
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und gibt den bisherigen Entwurf – vorbehaltlich der Dachform – zur weiteren Planung frei.
Ermächtigung für Bauantrag zu EGSK
Unter Tagesordnungspunkt 1.1 wurde dem Gremium bereits der aktuelle Entwurfsstand zur Erweiterung der Grundschule Kranzberg im Hinblick auf die künftige Ganztagesbetreuung vorgestellt.
Im Zuge der weiteren Planung sind durch das beauftragte Planungsteam noch einzelne, baurechtlich weniger relevante Punkte zu konkretisieren. Diese werden dem Gremium im weiteren Verlauf der Planung noch zur Entscheidung vorgelegt.
Um die notwendige Zeitschiene einhalten zu können – insbesondere mit Blick auf die Fördervoraussetzungen sowie den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem Jahr 2026 – ist es erforderlich, den Bauantrag nun zeitnah einzureichen.
Der Gemeinderat wird gebeten, die Einreichung des Bauantrags freizugeben.
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister mit der Einreichung des Bauantrages für die Erweiterung der Grundschule Kranzberg für die Ganztagesbetreuung und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für dieses Bauvorhaben.
Bauleitplanung – Bebauungsplan am Pflegergrund
Gem. Aufstellungsbeschluss vom 17.04.2018 soll für die Flurnummern 406; 411; 412; 413; 410 TF; 413/1; 415/1; 406/1 ein Bebauungsplan für den Gewerbepark „Am Pflegergrund“ aufgestellt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.12.2021 bis einschließlich 12.01.2022. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 30.11.2021 – 11.01.2022.
Am 14.05.2024 erfolgte die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Auslegungs- und Billigungsbeschluss wurde gefasst.
Die erneute Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 zeitgleich. Neun Träger öffentlicher Belange hatten keine Einwände oder Anregungen. Zehn Träger öffentlicher Belange hatten Anregungen. Von den Bürgern ging ein Schreiben mit Einwendungen ein.
In der Sitzung wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit auf 35 Seiten abgewogen und die Beschlussvorlagen jeweils abgestimmt.
Kanalsanierung
Im Rahmen des im Jahr 2019 aufgestellten Kanalsanierungskonzept der Gemeinde Kranzberg wurden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf insgesamt 7 Bauabschnitte aufgeteilt.
Die Gemeinde Kranzberg hat in den vergangenen Jahren ihre Kanäle schon fleißig saniert und im Sommer 2025 wurde nun der 4. Bauabschnitt durchgeführt.
Für die nächsten Sanierungsabschnitte 5-7 kann die Gemeinde eine Förderung nach RZWas 2025 beantragen. Hierfür ist jedoch eine genaue Vorplanung notwendig, die bisher immer erst vor dem jeweiligen Sanierungsabschnitt erfolgte.
Die finanziellen Mittel für die weiteren Bauabschnitte sind bereits für die nächsten Jahre im Haushalts- und Finanzplan vorgesehen und berücksichtigt.
Die Verwaltung spricht gegenüber dem Gemeinderat die Empfehlung aus, die Vorplanung für die nächsten 3 Bauabschnitte zu beauftragen, damit erstmals ein Förderantrag nach RZWas gestellt werden kann und die Gemeinde Kranzberg somit für die nächsten und vorerst letzten 3 Bauabschnitte (gemäß Kanalsanierungskonzept) eine Härtefallförderung erhalten kann. Bisher hat die Gemeinde Kranzberg noch keine Härtefallförderung nach RZWas beantragen können, da sie die Härtefallschwelle noch nicht erreicht hat. Durch die vorherigen Bauabschnitte und damit verbundenen Ausgaben wurde diese Schwelle nun erreicht. Der Förderzeitraum beträgt 4 Jahre. Damit können nun die letzten 3 Bauabschnitte im Rahmen der Härtefallförderung gefördert werden.
Der Gemeinderat befürwortet die weitere Umsetzung der Bauabschnitte 5, 6 und 7, beauftragt die Verwaltung mit der Angebotseinholung und ermächtigt den Ersten Bürgermeister mit der Annahme eines wirtschaftlichen Angebots für die Vorplanung der letzten drei Bauabschnitte der Kanalsanierung. Die Bekanntgabe der Angebotsvergabe soll im Gremium dann erfolgen.
Neuerlass einer Stellplatzsatzung
Im Rahmen der Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Entbürokratisierungsgesetz des Freistaates Bayern entfällt die staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025.
Aktuell geltende Stellplatzsatzungen behalten nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO ihre Gültigkeit, wenn sie die in der ab 01. Oktober 2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten.
Wegen der „Bestandsschutzoption“ nach Art. 83 Satz 2 BayBO sollen die Gemeinden ihre aktuell gültigen Satzungen mit einer Änderung vor dem 1. Oktober 2025 den Höchstgrenzen der GaStellV anpassen.
Nach den Vollzugshinweisen des Bauministeriums bleiben in diesem Fall auch solche Regelungen bestehen, die auf Grundlage der ab 1. Oktober 2025 geltenden Ermächtigungsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO so nicht mehr getroffen werden können.
Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen, die die neue Ermächtigungsgrundlage nicht mehr erlaubt.
Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Stellplatzsatzung zu.
Ortsrecht – Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung
Aufgrund der steigenden Lohn- und Energiekosten schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren ab 01.09.2025 um 3 % zu erhöhen und dabei jeweils kaufmännisch auf volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.
Ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 bietet die Gemeinde Kranzberg, gemäß Beschluss TOP-Nr. 4 vom 03.06.2025, außerdem noch die verlängerte Betreuung bis 16 Uhr an.
Derzeitige Gebühren
bis 3 Tage/Woche bis 14.00 Uhr: 30 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 14.00 Uhr: 46 €/ Monat und Kind
bis 3 Tage/Woche bis 15.00 Uhr: 39 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 15.00 Uhr: 64 €/ Monat und Kind
Folgende künftige Gebühren ab 01.09.2025 werden vorgeschlagen:
bis 3 Tage/Woche bis 14.00 Uhr: 31 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 14.00 Uhr: 47 €/ Monat und Kind
bis 3 Tage/Woche bis 15.00 Uhr: 40 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 15.00 Uhr: 66 €/ Monat und Kind
bis 3 Tage/Woche bis 16.00 Uhr: 49 €/ Monat und Kind
bis 5 Tage/Woche bis 16.00 Uhr: 85 €/ Monat und Kind
Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagen neuen Gebühren für die Mittagsbetreuung zum 01.09.2025 und der entsprechenden Anpassung der Gebührensatzung zu.
Ortsrecht – Anpassung der Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung
Aufgrund der Tatsache, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 03.06.2025 beschlossen hat, die Mittagsbetreuung aufgrund der hohen Nachfrage an verlängerten Buchungszeiten von bisher 15 Uhr auf 16 Uhr zu erweitern, muss die Satzung der Gemeinde Kranzberg zur Benutzung der gemeindlichen Einrichtung „Mittagsbetreuung an der Grundschule Kranzberg“ vom 24.06.2022, in Kraft getreten am 01.09.2022 wie folgt geändert werden:
§ 2 Ziel der Mittagsbetreuung neu
Die gemeindliche Mittagsbetreuung an der Schule ist eine Einrichtung zur Betreuung von Grundschulkindern jeweils nach Unterrichtsschluss, wahlweise bis 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr. Der Besuch ist freiwillig. Es findet ein freiwilliges Hausaufgabenangebot statt, es besteht jedoch kein Anspruch auf Hausaufgabenhilfe und Hausaufgabenkontrolle.
§ 4 Öffnungs- und Schließzeiten der Mittagsbetreuung neu
(1) Die Mittagsbetreuung findet an allen Schultagen statt.
(2) Die Mittagsbetreuung schließt sich nahtlos an den stundenplanmäßigen
Vormittagsunterricht an, in der Regel ab 11:20 Uhr bis 14 Uhr, 15 Uhr oder bis 16 Uhr.
Die Beaufsichtigung der Kinder endet mit Verlassen der Mittagsbetreuung.
(3) Die Teilnahme an der Mittagsbetreuung kann für 3 oder 5 Tage wöchentlich gebucht werden.
(4) Die Mittagsbetreuung hat in den Schulferien geschlossen.
(5) Die Mittagsbetreuung kann auch aus nicht vorhersehbaren Gründen vorübergehend geschlossen werden, z. B. krankheitsbedingte Schließungen.
§ 9 Verpflegung neu
(1) Die Kinder haben die Möglichkeit ein warmes Mittagessen zu sich zu nehmen.
(2) Die Kosten für das Mittagessen tragen die Personensorgeberechtigten.
(3) Die Buchung und Bezahlung des Essens erfolgen online über das Buchungs- und Bezahlportal des Caterers.
Der Gemeinderat Kranzberg beschließt die vorgetragenen Änderungen.
Gemeinderatssitzung am 16.09.2025
Erweiterung Grundschule Kranzberg (EGSK) für die Ganztagesbetreuung – Vorstellung vom Entwurf und der Kostenberechnung
In der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2025 wurde die Weiterführung des Projekts „Erweiterung der Grundschule für Ganztagesbetreuung“ auf Basis der Variante 2 mit Kostenschätzung in Höhe von 8.554.136,85 € brutto beschlossen.
In der GR-Sitzung vom 29.07.2025 hat das Planungsteam den Bearbeitungsstand der Kostenberechnung vorgestellt. Aufgrund einiger Änderungen (u. a. Raum für Batteriepuffer, Küchenausstattung, etc. auf Wunsch des Gremiums) wurde die Kostenschätzung vom 06.05.2025 um 200.000,00 € überschritten. Der Gemeinderat hat dies zur Kenntnis genommen.
Der Antrag auf Baugenehmigung wurde zwischenzeitlich beim Landkreis eingereicht. Die finale Kostenberechnung liegt nun vor und wird dem Gremium vorgestellt.
Die Kostenberechnung per Stand 09.09.2025 liegt bei netto 7.285.270,66 € bzw. bei brutto 8.669.522,09 €.
Der Gemeinderat befürwortet die Kostenberechnung und den finalen Entwurf und gibt beides für die nächste Leistungsphase LPH 5 frei. Die weiteren Leistungsstufenabrufe der Planer werden befürwortet.
Grundsatzentscheidung Absperrung der Feuerwehren bei Prozessionen, Umzügen, etc.
Die gemeindlichen Feuerwehren übernehmen bereits seit Jahren die Absicherung von Prozessionen, Festumzügen und St. Martins Umzügen. Damit dies auch weiterhin möglich ist und die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren durch die Gemeinde unfallversichert sind ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.
Der Gemeinderat beschließt die gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren zu beauftragen, das Absichern von Prozessionen, Festumzügen, St. Martin – Umzügen zu übernehmen.
Beschilderungsplan und Geschwindigkeitsbeschränkung Kirchenvorplatz
Im Zuge der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes ändert sich auch die Verkehrssituation. Um die Verkehrsregelungen an die neu geschaffene Situation anzupassen, wurde ein Beschilderungsplan erstellt und Haus intern abgestimmt.
Änderungen zum Bestand:
- Versetzen des Beginns der 30-Zone noch unterhalb des Fußgängerüberwegs
- Ausgewiesene Parkplätze
- Ausweisung als Zone mit ausgewiesenen Parkplätzen
Der Gemeinderat beschließt den aktualisierten Beschilderungsplan.
In der Verwaltung mehren sich seit einigen Jahren die Beschwerden bezüglich vollgeparkter Straßen und die mangelnde Übersicht in Thalhausen. Auch für Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehrautos und Krankenwagen werden geparkte Autos schnell zu Hindernissen. Nach einer Verkehrsschau mit der Polizei wurde der Verwaltung empfohlen Halteverbotszonen zu errichten und die Parkplätze mittels Straßenmarkierung zu kennzeichnen. Eine „negative“ Beschilderung mittels Halteverbotsschilder führt meist zu einem Schilderwald und damit auch höheren Kosten.
Als erste Haltverbotszone wird in Thalhausen ein Teil der Wippenhauser Straße, Wiegenfeldstraße und Tappseestraße vorgeschlagen. Insbesondere in der Wippenhauser Straße gibt es seit Jahren Beschwerden aus der Bürgerschaft.
Laut Beschilderungsplan entstehen in dem Teilstück der Wippenhauser Straße 10 Parkplätze, in der Wiegenfeldstraße 4 Parkplätze und in der Tappseestraße 14 Parkplätze.
Die Markierungsarbeiten wird der Bauhof ausführen, bei weiteren Halteverbotszonen sollen die Markierungsarbeiten mit den Straßensanierungsmaßnahmen ausgeschrieben werden.
Grundsätzlich plant die Verwaltung die Halteverbotszonen auszuweiten, damit die Wohnstraßen übersichtlicher werden und Unfällen vorgebeugt wird.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Beschilderungsplan zu und weist die Verwaltung an die verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen und die Beschilderung und Markierungsarbeiten auszuführen.
Widmungen
Eine Widmung im straßen- und wegerechtlichen Sinne ist ein förmlicher Akt, der eine Straßenverkehrsfläche zu einer öffentlichen Sache erklärt und damit der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Erst durch die Widmung wird aus einer Privatstraße eine öffentliche Straße und damit Gegenstand des jeweils gültigen Straßen- und Wegegesetzes. Wenn ausreichende Gründe bestehen, kann die Widmung einer Straßenverkehrsfläche auch wieder entzogen werden.
Mit der Widmung sind wichtige rechtliche Wirkungen verbunden. Dazu gehören im Regelfall die Eröffnung des Gemeingebrauchs, die Einstufung der Straße zu einer Straßenklasse, die Bestimmung des Straßenbaulastträgers und Festlegung einer Zweckbestimmung. Darüber hinaus kann eine Widmungsbeschränkung z. B. „Nur für Fußgänger“ ausgesprochen werden.
Der Gemeinderat beschließt folgende Widmungen:
- Die Straße „Karl-Rothenberger-Straße“
- Den Fußweg, FlNr 128/24 Gem. Gremertshausen
- Den Fußweg, FlNr 306/1 Gem. Gremertshausen
- Den Fußweg, FlNr 307 Gem. Gremertshausen
- Die Straße „Hirtenanger“
- Die Straße „Schaidenhauser Straße“
- Die Straße „Katharina-Rixner-Straße“
- Die Straße „Hans-Döbl-Straße“
- Die Straße „Bürgermeister-Eisen-Straße“
- Die Straße „Am Amperkanal“
- Die Ortsstraße Grandlmiltach
- Den Feldweg Grandlmiltach
Festsetzung Erfrischungsgeld bei der Kommunalwahl 2026
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2019 ist für die Kommunalwahl ein Erfrischungsgeld an alle Wahlhelfer wie folgt auszuzahlen:
Urnenwahllokal
- Schicht zwischen 8 – 18 Uhr: 30,00 €
- Auszählung nach 18 Uhr: 50,00 €
- Briefwahllokal 60,00 €
Die Verwaltung schlägt vor, dass man die Höhe des damals beschlossenen Erfrischungsgeldes beibehält. Ferner soll weiterhin eine Verpflegung von Getränken und Brotzeit bei der Kommunalwahl am Wahlsonntag erfolgen.
Für die eventuelle Stichwahl gab es bisher keine Regelung. Hier schlägt die Verwaltung folgendes vor:
Urnenwahllokal
- Schicht zwischen 8 – 18 Uhr: 30,00 €
- Auszählung nach 18 Uhr: 20,00 €
- Briefwahllokal 30,00 €
Der Landkreis beteiligt sich an den Kosten für Erfrischungsgeld mit 50 %.
Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Sätzen für das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer zur Kommunalwahl und einer eventuell damit verbundenen Stichwahl zu.
Bekanntgabe – Antrag auf Reitverbot von der Jagdgenossenschaft Gremertshausen
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Jagdgenossenschaft Gremertshausen:
Gemäß der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Art 141 Abs. 3 Satz 1 BV, Art 22 Abs. 1 BayNatSchG) dürfen alle Teile der freien Natur betreten werden. Nach Art 24 BayNatSchG gehört dazu auch das Reiten.
Es ist daher rechtlich nicht möglich alle öffentlichen Wald- und Feldwege für das Reiten zu sperren und auch nicht verhältnismäßig. Wie die Jagdgenossenschaft selbst geschrieben hat, ist das Jagdrevier in einem guten Zustand. Es ist bisher nicht absehbar, ob durch den Reitbetrieb in Viehhausen es zu einer Verschlechterung kommt, die eine Beschränkung zwingenderfordert.
Die Verwaltung wird daher der Jagdgenossenschaft Gremertshausen mitteilen, dass eine Sperrung der öffentlichen Wald- und Feldwege nicht möglich ist.
Bekanntgabe – Beauftragung der Vorplanung der letzten drei Bauabschnitte der Kanalsanierung
In der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025 hat der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister beauftragt, für die Umsetzung der letzten drei Bauabschnitte der Kanalsanierung Angebote für die Vorplanung einzuholen und dazu ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Wipfler Plan mit einer Brutto-Gesamtsumme von 58.820,74 Euro abgegeben.
Das Angebot wurde vom Ersten Bürgermeister am 19.08.2025 angenommen.
Bekanntgabe – Spatenstich für die EGSK
Der Spatenstich für die Erweiterung der Grundschule Kranzberg für die Ganztagesbetreuung findet am Nachmittag vom 01. Oktober statt. Um 17 Uhr wird die Planung in der Turnhalle der Grundschule allen interessierten Bürgern vorgestellt. Der Termin wird von der Presse veröffentlicht.
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