Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die kirchlichen und traditionellen Feste bereichern unser Leben und unsere Dorfgemeinschaft. Nach dem Motto: Geteiltes Leid ist halbes Leid – geteilte Freude ist doppelte Freude, wollen wir die Feste gemeinsam feiern. Der Christkindlmarkt, die Weihnachtsfeiern, die Christbaumversteigerungen, die Christmette oder an Neujahr das Neujahr-Anschießen sind sicherlich solche gemeinsame Begegnungsorte für glückliche Stunden.
In den vier Bürgerversammlungen konnte ich die Leistungen und die Einrichtungen unserer Kommune aufzeigen. Die Bürgerinnen und Bürger konnten Ihre Wünsche und Anregungen vorbringen. Die Präsentation werden wir – wie in den vergangenen Jahren auch – auf unserer Homepage einstellen. Die Aufgaben und die Arbeiten in der Gemeinde werden auch künftig die Verwaltung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern. Gemeinsam mit Ihnen – den Mitbürgerinnen und Mitbürger – wird es gelingen.
Zum Jahresende werden unsere Baumaßnahmen abgeschlossen oder gehen in die Winterphase.
Das Wertstoffhofgebäude ist fertig gestellt, die Container auf dem Wertstoffhof werden umgestellt und die ebenerdige Grüngutabladestelle ist in Vorbereitung.
Am Kirchenvorplatz wird die Kirchbergstraße von der Gemeinde abgenommen und kann dann wieder für den Verkehr freigegeben werden. Im alten Kanzleigebäude werden die Installationen für den Bankautomaten und für den Apotheken-Rezept-Automaten finalisiert. Die Post-Paket-Station kann errichtet werden. Restarbeiten, wie Bänke setzen, Fahrradständer, Pflanzung von Sträuchern und ähnliches, werden bis zur Einweihungsfeier am 19. April 2026 ausgeführt sein.
Der Hang-Verbau an der Schule für den Neubau der Ganztagesbetreuungs-räume wird Anfang Dezember abgeschlossen. Die Ausschreibungen für die Gewerke sind in Vorbereitung und zum Teil schon unterwegs, sodass der Gemeinderat im Januar erste Aufträge vergeben kann und zum Winter-Ende die Baumeisterarbeiten beginnen können. Der Rohbau für den Neubau soll bis September kommenden Jahres errichtet sein.
Am Bauhof wird derzeit das künftige Heizgebäude für die neue Hackschnitzelheizung errichtet. Zusätzlich wird Lagerraum für die trockenen Hackschnitzel geschaffen. Der Umbau der Gasheizung auf die Hackschnitzelheizung beginnt im neuen Jahr.
Am Friedhof in Thalhausen kann künftig der Weg zum Leichenhaus beleuchtet werden. Entsprechende Lampen wurden von unserem Bauhofteam errichtet.
Die Ausschreibungsunterlagen für die Kanalsanierung der Abschnitte 5 bis 7 für die Jahre 2026 bis 2029 sind beauftragt.
Die Firma Swietelsky wird die Straßensanierungen nach Winter-Ende in der Kirchbergstraße und anderen Schadstellen fortsetzen.
Unser Bauhofmannschaft wurde im November um einen Mitarbeiter, Herrn Alexander Schnurrer, vergrößert. Ich wünsche Ihm einen erfolgreichen Start im Team. Der Fuhrpark von unserem Bauhof wurde mit einem neuen Fendt 211 Vario ergänzt. Ein Schneepflug und ein Salzstreugerät gehören u. a. zur Ausstattung für den künftigen Einsatz.
Den Volkstrauertag haben wir mit den Krieger- und Soldatenvereinen in Kranzberg mit Herrn Pfarrer Erber – am neuen Standort vom Kriegerdenkmal – und in Gremertshausen mit Herrn Pfarrer Steinberger feierlich begangen. Es ist eines, der Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege zu gedenken. Es ist bei manchen etwas anderes, sich dem Gemeinwohl wieder aktiver einzubringen, wenn eine Wehrpflicht oder ein Zivildienst wieder im Gespräch ist. Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie sind hohe Werte, die wir selbst in der Lage sein sollten, sie zu schützen.
Ein Spruch von Judy Parker lautet:
„Nicht wieviel Zeit man miteinander verbringt ist wichtig,
sondern wie man sie miteinander verbringt.“
Ich wünsche Ihnen eine gesegnete und friedliche Advents- und Weihnachtszeit mit Ihren Familien und Freunden.
Schön wäre es, wenn die gesegnete und friedliche Zeit auch in anderen Ländern der Welt – die ich nicht aufzählen möchte – Zugang fände.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Hermann Hammerl
Erster Bürgermeister
Gemeinderatssitzung am 11.11.2025
Benutzungs- und Gebührensatzung für unsere Obdachlosenunterkunft
Seit ca. 6 Jahren sind unsere Wohncontainer für Wohnungslose auf der Fläche zwischen der Amperbrücke und dem Bauhof aufgestellt. Die Einrichtung wird seit dieser Zeit ununterbrochen von mehr oder weniger Personen genutzt.
Bisher wurde die Unterbringung nur mit Bescheid und Hausordnung geregelt.
In der Sitzung wurde nun eine Benutzungssatzung für die Obdachlosenunterkunft beschlossen und erlassen. Mit der erlassenen Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft werden die Gebühren für die Benutzung der Einrichtung nach dem Kommunalabgabengesetz festgelegt.
Im §3 der Gebührensatzung ist festgelegt, dass je erwachsener Person ein Betrag von 120 € und bei Minderjährigen ein Betrag von 80 € jeweils je Monat berechnet werden. Die Satzungen sind ortsüblich auf unserer Homepage unter „Ortsrecht“ bekannt gemacht.
Berufung Wahlleiter für die Kommunalwahl 2026
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat einen Wahlleiter für die Gemeindewahlen und zugleich eine stellvertretende Person des Wahlleiters.
In der Sitzung am 30.09.2025 wurden Frau Theresa Schmid als Wahlleiterin und Frau Angelika Huber als stellvertretende Wahlleiterin berufen.
Da es bei der letzten Kommunalwahl zwei stellvertretende Wahlleitungen gab und dies von der Verwaltung für weiterhin sinnvoll angesehen wird, wird vorgeschlagen, dass Frau Tanja Burgstaller ebenfalls zur stellvertretenden Wahlleitung berufen wird.
Der Gemeinderat befürwortet den Vorschlag der Verwaltung und beruft Frau Tanja Burgstaller zur weiteren stellvertretenden Wahlleitung.
Bauleitplanung – Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbepark am Pflegergrund“
Der vom Planungsbüro WipflerPlan erstellte Bebauungsplan Nr. 103 für das Gebiet „Am Pflegergrund“ in der Fassung vom 29.07.2025 samt Begründung in der Fassung vom 29.07.2025, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde, wird vom Gemeinderat Kranzberg als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, wenn alle Unterschriften zur Erschließungsvereinbarung vorliegen. Danach ist das Abwägungsergebnis den Trägern öffentlicher Belange (TöB) und den Einwändern mitzuteilen.
Bauleitplanung – Aufhebung Bebauungsplan „Thalhausen Nord-West“ – erneuter Aufhebungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Thalhausen Nord-West“, einschließlich seiner 1. und 2. Änderung, soll für den gesamten Geltungsbereich aufgehoben werden. Die Satzung „Thalhausen Nord-West“ wurde vom Gemeinderat am 27.07.1977 beschlossen und mit Schreiben vom 05.10.1977 Nr. 504-610-100/27 des Oberregierungsrats Herrn Dr. Hausmann aus dem Landratsamt Freising genehmigt. Durch die am 02.03.1978 ortsübliche Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung des genehmigten Bebauungsplans mit Begründung, ist die Satzung rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan „Thalhausen Nord-West“ wurde seit seiner Rechtsverbindlichkeit wie folgt geändert:
- 1. Änderung: „Thalhausen Nord-West“ zum 17.01.1985 bekanntgegeben & rechtsverbindlich
Grund für Änderung: Erweiterung des Geltungsbereichs um 2 Parzellen im Südwesten
- 2. Änderung: „Thalhausen Nord-West“ zum 10.09.1996 bekanntgegeben & rechtsverbindlich
Grund für Änderung: Änderung der Zulässigen Wohneinheiten (künftig: 2 Vollgeschosse als Erd- und Dachgeschoss) für die Fl.Nrn 153/13, 153/29 und 153/30 der Gmkg. Thalhausen
Die Festsetzungen vom BPlan sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen nicht mehr den Anforderungen für modernes, ökologisches und neuzeitiges Bauen. Dies betrifft vor allem die Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen, der äußeren Gestaltung und Einfriedung.
Die vorhandenen Parzellen wurden weitestgehend bebaut. Somit ist eine städtebauliche Notwendigkeit zur Planung nicht mehr erforderlich. Für künftige Vorhaben ist es zweckmäßig und zielführend, über eine Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB (Innenbereich – Einfügungsgebot) zu entscheiden. Dies erleichtert unter anderem auch zukünftig den Ausbau des Dachgeschosses und die Errichtung von Nebengebäuden erheblich.
Durch die Aufhebung wird keinem Grundstück das Baurecht entzogen. Alle Bauparzellen sind zukünftig dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Nach § 1 Abs. 8 BauGB sind bei der Aufhebung materiell und verfahrens-rechtlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Aufstellung zu erfüllen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit seinen Änderungen ergibt sich eine tatsächlich überbaubare Fläche von 7.263,5 Quadratmeter. Die Aufhebung kann daher nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden – hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB analog. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann abgesehen werden sowie auch von einer Umweltprüfung und Umweltbericht (§13 Abs. 3, § 2 Abs. 4, § 2 a, § 3 Abs. 2, § 6 a Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan „Thalhausen – Nord-West“ mit seiner 1. und 2. Änderung, wird für den gesamten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung sowie ohne Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht aufgehoben.
Die Begründung vom 11.11.2025 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Aufhebung ortsüblich bekannt zu machen und die Auslegung vorzubereiten.
Weiteres Vorgehen „Einheimischen Modell Kranzberg“
Das Vergabeverfahren im Einheimischen Modell ist abgeschlossen. Im Baugebiet Gremertshausen wurden alle Grundstücke vergeben.
Im Baugebiet westl. Ringstraße sind noch 3 Grundstücke übrig. (1x Kettenhaus, 2x Doppelhaushälfte)
Mit den zuletzt erarbeiteten Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken im Einheimischen Modell hat die Gemeinde Kranzberg genau die gewünschte Zielgruppe getroffen, welche ein Grundstück erwerben konnten.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, für die letzten 3 Grundstücke, ein neues Vergabeverfahren unter Beibehaltung der Richtlinien vom 25.07.2023 zu starten. Als neuen Stichtag für den Bewertungszeitpunkt der Vergabekriterien schlägt die Verwaltung den 01.01.2026 vor.
Der Gemeinderat befürwortet den Start eines neuen Vergabeverfahrens für die restlichen Grundstücke im Baugebiet westl. Ringstraße anhand der Richtlinien vom 25.07.2023. Der Stichtag wird auf den 01.01.2026 festgesetzt.
Bekanntgabe – Gemeinde Kranzberg: Erweiterung der Grundschule
Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Neubaus für die Mittagsbetreuung mit Bewegungsraum und Schaffung von 145 Plätzen wurde erteilt.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.